Pflegegrade

Was ist ein Pflegegrad? Zu welchem Pflegegrad gehöre ich?

Für viele ist das Gebiet der Pflege und der Pflegestufen undurchsichtig. Welchem Pflegegrad Sie angehören und wie Sie die Formulare für die Beanspruchung von Pflegeleistungen ausfüllen, kann für manchen durch das fehlende Wissen schwierig werden.

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Informationen bezüglich der Pflegegrade zusammengestellt.

Selbstverständlich können Sie uns bei weiteren Fragen stets kontaktieren!

Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad

Die Pflegegrade geben an, welche Zuschüsse und Pflegeleistungen Sie erhalten können. Seit 2017 wird hierzu ein Prüfverfahren angewandt, das sogenannte „Neue Begutachtungsassessment“ (NBA), welches Ihre Pflegebedürftigkeit anhand des Grades der Selbstständigkeit beurteilt.

Die sechs Kriterien der Pflegebegutachtung beinhalten:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweise und psychische Problemlage
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von- und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die einzelnen Pflegegrade

Bei der Pflegebegutachtung werden verschiedenste Elemente beachtet, zum Beispiel Ihre Mobilität, Ihre Selbstversorgung und Ihre kognitiven Fähigkeiten. Der Pflegegrad richtet sich daraufhin nach Ihrer vorhandenen Selbstständigkeit.

Die Pflegegrade werden unterschieden in:

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderung an die pflegerische Versorgung

Punkte des Pflegegrads

Nach Schwere der Beeinträchtigung wird Ihnen bei dem Verfahren des neuen Begutachtungsassessments (NBA) Punkte vergeben. An diesen Punkten auf einer Skala von 0 bis 100 wird Ihr Pflegegrad ermittelt.

Die Skala wird folgendermaßen eingeteilt:

  • PG 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
  • PG 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
  • PG 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
  • PG 4: 70 bis unter 90 Punkte
  • PG 5: 90 bis 100 Punkte