Verhinderungspflege in Hannover: professionelle Unterstützung bei Verhinderung einer Pflegeperson

Sie sind pflegebedürftig und Ihre private Pflegeperson, zum Beispiel Ihre Tochter oder Ihr Sohn ist für einige Zeit verhindert, Sie zu pflegen? Damit Sie in der Zeit der Abwesenheit Ihrer Pflegeperson rundum gut versorgt sind, erhalten Sie von uns eine professionelle Verhinderungspflege bei Ihnen vor Ort nach Ihren individuellen Bedürfnissen bis zu 6 Wochen lang. Während der Ersatzpflege werden Sie weiterhin gut gepflegt. Ihre Angehörigen sind für einige Zeit entlastet und können zu neuen Kräften kommen. Dabei können sie beruhigt sein, da sie wissen, dass Sie bei uns in guten Händen sind.

Wann darf ich die Verhinderungspflege beantragen?

Sie dürfen die Verhinderungspflege beantragen, wenn Sie mindestens im Pflegegrad 2 eingestuft sind. Außerdem muss die Person, die Sie pflegt, eine private Pflegeperson sein und Sie bereits 6 Monate pflegen. Es reicht jedoch aus, wenn der Pflegegrad 2 zu dem Zeitpunkt vorliegt, zu dem Sie die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten. Dabei ist es unerheblich, dass Sie in den 6 Monaten davor nur im Pflegegrad 1 eingestuft waren.

Eine Ersatzpflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn Sie zusätzlich zur privaten Pflegeperson professionelle Hilfe durch Pflegedienste erhalten. Wichtig ist nur, dass auch eine private Person Sie regelmäßig pflegt. Das bedeutet, es besteht eine sogenannte Kombinationspflege, bei der sich die private Pflegeperson und die professionelle Pflegekraft die Arbeit aufteilen.

Wie und wo kann ich die Verhinderungspflege abrechnen?

Die Kosten der Verhinderungspflege in Höhe von maximal 1612 Euro pro Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse. Sie müssen jedoch die entstandenen Kosten mit Belegen nachweisen. Bis zu 4 Jahren rückwirkend können Sie Ersatzpflege abrechnen. Es ist also wichtig, dass Sie alle Rechnungen sammeln und an die Pflegekasse senden. Auch bei der Knappschaft können Sie Verhinderungspflege beantragen und Verhinderungspflegegeld abrechnen, wenn Sie dort versichert sind.

Kann eine Verhinderungspflege auch stundenweise abgerechnet werden?

Ja, es ist möglich, eine Verhinderungspflege auch stundenweise in Anspruch zu nehmen, zum Beispiel wenn Ihre angehörige Pflegeperson ins Kino oder Theater gehen möchte oder einen Arzttermin wahrnehmen muss. Übernehmen wir die Verhinderungspflege stundenweise, rechnen wir unseren Stundensatz direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Falls aber Verwandte bis 2. Grades stundenweise die Verhinderungspflege übernehmen, können Sie die Stunden pauschal nach vereinbartem Stundenlohn abrechnen. Unter gewissen Voraussetzungen kann über die Verhinderungspflege auch eine Kilometerpauschale erstattet werden. Allerdings nur im Rahmen des Höchstbetrages. Damit Sie nicht in Vorleistung gehen müssten, vereinbaren Sie am besten mit Ihrer Pflegevertretung eine direkte Auszahlung durch die Pflegekasse, so wie wir es handhaben.

Erhalte ich Pflegegeld während der Verhinderungspflege?

Während der Zeit der Verhinderungspflege erhalten Sie Ihre Pflegesachleistung in voller Höhe weiterhin ausgezahlt, während Sie vom Pflegegeld nur 50 % erhalten. Ausnahmen gibt es am ersten und letzten Tag der Ersatzpflege. Dann erhalten Sie 100 % Pflegegeld.

100 % Pflegegeld erhalten Sie auch, wenn die Zeit der Verhinderungspflege weniger als 8 Stunden in Anspruch nimmt.

Kann ich Kurzzeitpflege mit Verhinderungspflege verrechnen?

Haben Sie die Ihnen im laufenden Kalenderjahr zustehende Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, so können Sie die Verhinderungspflege mit Kurzzeitpflege verrechnen. Und zwar können Sie zum Verhinderungspflege-Betrag von 1612 Euro noch 50 % Kurzzeitpflege (806 Euro im laufenden Kalenderjahr) anrechnen.

Bitte beachten Sie: Die maximalen Leistungen der Pflegekasse pro Kalenderjahr für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 unterscheiden sich nicht von den maximalen Leistungen für die Verhinderungspflege bei Pflegegrad 3, 4 oder 5. Die Obergrenze für den Verhinderungspflege-Betrag liegt bei Pflegegrad 2 bis 5 bei 1612 Euro. Lediglich das weiter gezahlte Pflegegeld unterscheidet sich in seiner Höhe abhängig vom Pflegegrad. (Stand 7/2021)

Freundliche und kompetente Verhinderungspflege und Beratung in Hannover

Lassen Sie sich fachlich kompetent von unseren Pflegekräften pflegen und gönnen Sie Ihren pflegenden Angehörigen eine Pause, damit sie wieder zu Kräften kommen können. Wir pflegen Sie individuell nach Ihren Bedürfnissen bei Ihnen zu Hause.

Haben Sie Fragen zur Verhinderungspflege oder unseren anderen Pflegeleistungen? Wir beraten Sie jederzeit gerne ausführlich zu unseren Leistungen und freuen uns schon auf Sie.